Mitgliedschaft bei der TSV degenia
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Satzung der TSV degenia
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Mitgliedsbeiträge / Aufnahmegebühr
der TSV degenia
- Aufnahmegebühr TSV degenia Bad kreuznach 2011 e.V. -
Für jedes neue aktiv / passiv Mitglied der TSV degenia Bad Kreuznach 2011 e.V.
wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 20 € erhoben.
Diese Aufnahmegebühr wird bei Vereinsaustritt oder Vereinswechsel nicht zurückerstattet.
Erwachsene | 7,50 Euro/Monat |
Studenten/Rentner | 6,50 Euro/Monat |
Auszubildende | 6,50 Euro/Monat |
Schüler/Jugend | 6,50 Euro/Monat |
Passivmitglied | 6,50 Euro/Monat |
Familienbeitrag | 10,00 Euro/Monat |
Juristische Personen sowie Personengesellschaften | 21,50 Euro/Monat |
Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte
(1) Der Verein verarbeitet zur Erfüllung der in dieser Satzung definierten Aufgaben und des Zwecks des Vereins personenenbezogene Daten und Daten über persönliche und sachbezogene Verhältnisse seiner Mitglieder. Diese Daten werden darüber hinaus gespeichert, übermittelt und verändert.
(2) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Speicherung Bearbeitung Verarbeitung Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung ( bspw. Datenverkauf) ist nicht statthaft.
(3) Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten Daten Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit Sperrung seiner Daten Löschung seiner Daten
(4) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Veröffentlichung von Bildern und Namen, Videos und mp3 Dateien in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu. Diese Einwilligung gilt auch für die Weitergabe von Bildern und Namen und die Nutzung von Bildern und Namen, Videos und mp3 Dateien durch Dritte, die dem Verein nicht bekannt ist. Das Mitglied wird aus einer dem Verein nicht bekannten Veröffentlichung von Bildern und Namen keinerlei Rechte gegen den Verein geltend machen. Das Mitglied hat das Recht dem Verein die weitere Verwendung von Bildern und Namen, Videos und mp3 Dateien zu untersagen. Das Mitglied muss dies ausdrücklich tun gegenüber dem Verein durch schriftliche Anzeige, die auch per e-mail erfolgen kann.
(5) Sämtliche Urheberrechte nach dem UrhG und verwandten Gesetzen an eigenen geistigen Werken eines Mitglieds , deren Neuschöpfung oder Bearbeitungen durch ein Mitglied während der Mitgliedschaft im Verein und hier in Zusammenhang mit eigenen Aktivitäten im Verein, insbesondere einer ehrenamtlichen Tätigkeit für den Verein stehen ausschließlich und alleine dem Verein zu .Insbesondere an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Plänen, Bildern, Noten, Notentexten, Manuskripten, Aufsätzen, Redetexten und sonstigen Unterlagen behält sich der Verein die ausschließlichen Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind.